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Swissmedic Nr.: 52623014
Index: 03.02.00

Pharmacode: 1566258
GTIN/EAN: 7680526230148
Markteintritt: 28.04.1994

Kategorie: B Mehrmalige Abgabe auf eine ärztliche Verschreibung hin.


Pulmozyme® (2.5 mg)

Desoxyribonuclease (R05CB13)

30x2.5 ml

(0/5 , 3)

Um Pulmozyme® (2.5 mg) kaufen zu können, benötigen Sie zunächst ein Rezept. Bei Deindoktor.ch können Sie im Rahmen einer Online-Sprechstunde per Webcam, mit dem Artz Ihrer Wahl, ein elektronische Rezept erhalten.

Das mit DeinDoktor.ch erhaltene Rezept kann in einer der 1400 Schweizer Apotheken verwendet werden. Wir organisieren mit einer unserer Partner-Apotheken eine Sendung Ihres Pulmozyme® (2.5 mg)'s gegen Unterschrift (24h) oder dem Medikamenten-Taxi nach einer Online Sprechstunde, falls gewünscht.

You can get more infos with the following doctors during an online consultation. They might prescribe you this medicament.
Dr. Tim Schäufele, Bern (BE)
Cardiologist
Generalist
Internist


Tariff:
First 10 minutes: CHF 66
Next 5 minutes: CHF 17.34
Weekend tarif
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Pulmozyme darf nur auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin angewendet werden.

Pulmozyme ist ein inhalierbares Arzneimittel, das bei Patienten mit zystischer Fibrose (Mukoviszidose) hilft, den zähen Schleim, der die Atemwege blockiert und dadurch zu schweren Atembeschwerden, Husten und häufig wiederkehrenden Infektionen führt, zu verflüssigen.

Damit bessert sich die Atemfunktion, und Krankheitszeichen wie Kurzatmigkeit, Husten und Schleimansammlungen werden gemildert. Akute Verschlimmerungen von Infektionen der Atemwege, die normalerweise einen Spitalaufenthalt und die Behandlung mit intravenösen Antibiotika erfordern, können durch die Behandlung mit Pulmozyme ebenfalls vermindert werden.

Die Behandlung mit Pulmozyme ist eine Dauerbehandlung, die während längerer Zeit ohne Unterbruch jeden Tag durchgeführt werden muss. Während der Behandlung mit Pulmozyme sollen die physiotherapeutischen Übungen zur Verbesserung der Atemfunktion fortgesetzt werden.

Bei Überempfindlichkeit auf den Wirkstoff oder weitere Bestandteile des Präparates darf Pulmozyme nicht angewendet werden.

Pulmozyme soll Kindern unter 5 Jahren nur nach Abwägung des Nutzen-Risikoverhältnisses verabreicht werden, da nur begrenzte Erfahrungen vorliegen. Die Wirksamkeit und Langzeitsicherheit ist in dieser Altersgruppe nicht belegt. Bei Patienten, deren Lungenfunktion (forcierte Vitalkapazität) weniger als 40% beträgt, liegen keine Daten vor. Andere Arzneimittel, die zur Behandlung der zystischen Fibrose eingesetzt werden (sowohl solche, die Sie einnehmen, als auch solche, die Sie inhalieren), oder auch Schmerzmittel, können unbedenklich zusammen mit Pulmozyme verwendet werden, dürfen jedoch zur Inhalation nicht mit Pulmozyme gemischt werden.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie

  • an anderen Krankheiten leiden,
  • Allergien haben oder
  • andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden (Externa)!

Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden nie durchgeführt. Bei der Anwendung in der Schwangerschaft oder Stillzeit ist Vorsicht geboten.

Für Patienten mit zystischer Fibrose ab dem fünften Altersjahr wird empfohlen, einmal täglich den Inhalt einer Kunststoffampulle zu 2,5 mg Pulmozyme zu inhalieren. Die Behandlung mit Pulmozyme muss als Dauerbehandlung über längere Zeit, d.h. ohne Unterbruch jeden Tag, durchgeführt werden.

Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Pulmozyme ist mit einem Inhaliergerät anzuwenden, bei dem die Verneblung mittels Kompressor, Sauerstoffzufuhr oder mittels elektronischem Universalvernebler mit einer Vibrationsmembrantechnologie (Pari eRapid-Vernebler) erfolgt. Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin wird Sie beraten, welche Inhaliergeräte zur Anwendung von Pulmozyme geeignet sind. Es sollte darauf geachtet werden, dass mindestens die Hälfte der im Vernebler enthaltenen Flüssigkeitsmenge vernebelt wird.

Pulmozyme enthält keinerlei Konservierungsmittel; der Inhalt geöffneter Ampullen ist unmittelbar nach dem Öffnen auf einmal vollständig aufzubrauchen. Nicht aufgebrauchte Lösung im Inhalator soll vernichtet werden.

Pulmozyme darf zur Inhalation weder verdünnt noch mit anderen Arzneimitteln gemischt werden. Ein Mischen der Lösung könnte die Wirkung beeinträchtigen.

Pulmozyme ist nicht zur Injektion oder zum Einnehmen bestimmt.

Folgende Nebenwirkungen können gelegentlich bei der Anwendung von Pulmozyme auftreten: Rachen- oder Kehlkopfentzündungen, Veränderungen der Stimme (Heiserkeit), Hautausschläge, Bindehautentzündung des Auges, Hör- und Atemstörungen, Brustschmerzen, Fieber, Verschlechterung des Lungenfunktionstests.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.

Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.

Bewahren Sie das Arzneimittel in der verschlossenen Originalpackung im Kühlschrank (2-8 °C) vor Licht geschützt und ausserhalb der Reichweite von Kindern auf.

Das Arzneimittel darf in der verschlossenen Originalpackung nicht länger als 24 Stunden bei Zimmertemperatur (bis zu 30 °C) aufbewahrt werden. Nach dem Öffnen der Ampulle ist die Lösung für einen Vernebler sofort zu verwenden. Bei Trübung oder Verfärbung nicht mehr verwenden.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, welche über die ausführliche Fachinformation verfügen.

1 Kunststoffampulle Pulmozyme enthält als Wirkstoff 2,5 mg Dornase alfa (rekombinierte humane Desoxyribonuklease I), in 2,5 ml wässriger Lösung für einen Vernebler.

52623 (Swissmedic).

In Apotheken, nur gegen ärztliche Verschreibung.

Packungen mit 30 Kunststoffampullen zu 2,5 mg/ 2,5 ml (1,0 mg/ml).

Roche Pharma (Schweiz) AG, CH-4153 Reinach.

Diese Packungsbeilage wurde im Juni 2014 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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